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Fenster Förderung
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  • Förderung vom Kanton
  • Tipps zum Antrag
  • Fazit und FAQ
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Fenster und Türen

Förderung Fenster: Leitfaden zur Förderung von Fenstern in der Schweiz

In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die aktuellen Möglichkeiten der Fensterförderung in der Schweiz und wie Sie davon profitieren können.

Mirjam Boss
Mirjam Boss
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Fenster sind nicht nur ein wesentlicher Bestandteil der Gebäudehülle, sondern tragen auch zur Energieeinsparung und somit zum Klimaschutz bei. Vor diesem Hintergrund bietet die Schweiz verschiedene Fördermöglichkeiten für die Sanierung oder den Einbau energieeffizienter Fenster.

In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die aktuellen Möglichkeiten der Fensterförderung in der Schweiz und wie Sie als Hauseigentümerin oder Eigentümer davon profitieren können. Egal, ob Sie eine Sanierung planen oder einen Neubau hochziehen – es gibt interessante Förderungen, die Ihre Investition in energieeffiziente Fenster unterstützen können.

Förderung vom Bund

Änderungen im Fördermodell seit 2015

Man könnte meinen, dass Fenster als ein entscheidendes Element für Energieeffizienz und Wohnkomfort in der Schweiz grosszügige Förderungen erhalten. Seit 2015 hat sich die Situation jedoch auf Bundesebene verändert.

Hier sind die wichtigsten Änderungen, die Sie kennen sollten:

  • Keine Förderung mehr für Einzelmassnahmen: Gemäss des aktuellen bundesweiten Fördermodells werden spezifische Massnahmen wie der reine Fensteraustausch nicht mehr im Rahmen der standardmässigen Förderprogramme abgedeckt. Stattdessen werden Fenstersanierungen nur noch dann gefördert, wenn sie Teil einer umfassenden Gebäudesanierung sind, die auch Massnahmen wie Fassaden-, Dach-, Innenwand- und Bodendämmung umfasst.

  • Gründe für die Anpassung: Diese Änderungen wurden vorgenommen, um eine ganzheitliche Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden zu fördern. Es hat sich gezeigt, dass der grösste Nutzen in Bezug auf Energieeinsparung und CO2-Reduktion durch eine umfassende Betrachtung und Sanierung der Gebäudehülle erzielt werden kann.

Diese strategische Neuausrichtung soll Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ermutigen, ganzheitliche Sanierungskonzepte zu verfolgen, die nicht nur die Fenster, sondern das gesamte Gebäude energetisch optimieren.

Bundesweite Förderung für Fenstersanierung bei Gesamtsanierung

Im Rahmen der bundesweiten Bestrebungen fördert das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen seit 2010 die energetische Sanierung von Gebäuden sowie Investitionen in erneuerbare Energien in der Schweiz. Die Grundlage für das Gebäudeprogramm ist das harmonisierte Fördermodell der Kantone (HFM 2015), welches das Ziel verfolgt, dass alle Kantone nach möglichst einheitlichen Grundsätzen fördern.

Das Gebäudeprogramm unterstreicht dabei das Engagement der Schweiz, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen von Immobilien zu reduzieren, indem sie die Erneuerung von Fenstern innerhalb ganzheitlicher Sanierungskonzepte unterstützt.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie berücksichtigen sollten:

  • Voraussetzungen für eine Förderung: Die Gesamtsanierung muss entweder nach Minergie-Standard (Massnahmen M-12, M-16) oder mit GEAK (Massnahmen M-13, M-17) erfolgen, um förderfähig zu sein. Teilweise werden auch Sanierungen gefördert, bei denen das Gebäude nach der Sanierung eine GEAK Effizienzklasse Gebäudehülle von C oder B erreicht.

  • Kantonale Unterschiede: Die genauen Förderbedingungen sind kantonal unterschiedlich geregelt. Jeder Kanton legt individuell fest, welche Massnahmen er zu welchen Bedingungen auf Basis des harmonisierten Fördermodells der Kantone fördert.

  • Höhe der Förderbeiträge und Berechnungsgrundlagen: Die Höhe der Förderbeiträge variiert je nach Projektumfang und spezifischen Kriterien des jeweiligen Kantons. Grundsätzlich basieren die Beiträge auf der erzielten Energieeinsparung und der Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes. Grob lässt sich sagen:

  • Für Gesamtsanierungen mit Fenstern und Fassadendämmung gibt es bis zu 30% der anrechenbaren Kosten.

  • Bei Neubauten mit hocheffizienten Fenstern sind Fördersätze von 10-20% üblich.

  • Fördergesuch: Vor Beginn der Sanierungsarbeiten muss ein Fördergesuch bei der zuständigen kantonalen Stelle eingereicht werden.

Durch diese strategische Ausrichtung möchte die Schweiz Anreize für tiefgreifende energetische Verbesserungen schaffen, die über den einfachen Austausch von Fenstern hinausgehen und einen nachhaltigeren Effekt auf die Umwelt haben.

Bundesweite Förderung für Fenster bei Neubauten

Auch bei Neubauten gibt es im Rahmen des Gebäudeprogramms in der Schweiz auf Bundesebene Fördermöglichkeiten, die das Ziel verfolgen, energieeffiziente Fenster zu unterstützen. Diese Förderungen sind Teil eines Bestrebens, den Energieverbrauch neuer Gebäude von Beginn an zu minimieren und somit langfristig zur Senkung der CO2-Emissionen beizutragen.

Hier sind die wesentlichen Informationen:

  • Möglichkeit der Förderung bei Neubauten: Im Rahmen des Gebäudeprogramms sind spezielle Massnahmen für Neubauten vorgesehen, insbesondere die Massnahmen M-16 bis M-17, die energieeffiziente Fenster betreffen.

  • Anforderungen an energieeffiziente Fenster bei Neubauten: Die Anforderungen an die Fenster bei Neubauten sind strenger als bei Sanierungen. So müssen sie beispielsweise einen U-Wert von maximal 0,9 W/(m²K) aufweisen, um förderfähig zu sein. Diese Standards sollen sicherstellen, dass die neuen Fenster einen signifikanten Beitrag zur Energieeinsparung des Gebäudes leisten.

Durch die Inanspruchnahme dieser Förderungen können Bauherren nicht nur finanzielle Unterstützung erhalten, sondern auch dazu beitragen, den Energieverbrauch und die Umweltauswirkungen ihrer Neubauten zu reduzieren. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines nachhaltigeren Bauens in der Schweiz.

Förderung vom Kanton

Kantonale und kommunale Förderungen für Fenster in der Schweiz

In der Schweiz ergänzen zahlreiche kantonale und kommunale Förderprogramme die nationalen Anreize zur energetischen Sanierung und bieten spezifische Unterstützung für die Modernisierung von Fenstern. Diese Programme bieten vielfältige Möglichkeiten, die energetische Effizienz von Gebäuden zu verbessern und gleichzeitig den kulturellen Wert zu erhalten.

Hier sind die wichtigsten Aspekte:

  • Förderung für Schutzobjekte: Insbesondere für Besitzerinnen und Besitzern von Baudenkmälern und geschützten Gebäuden, wo Fenstersanierungen oft mit hohen Kosten und speziellen Anforderungen verbunden sind, bieten Städte wie Zürich gezielte Förderungen. Diese zielen darauf ab, die einzigartigen Herausforderungen bei der Sanierung dieser Objekte zu bewältigen und ihren historischen Charakter zu bewahren.

  • Einzelbauteilsanierung: Kantone, wie Basel-Stadt, fördern die Sanierung einzelner Bauteile der Gebäudehülle – dazu gehören Fenster, Wände und Dächer. Ziel dieser Förderungen ist es, die Energieeffizienz und den Wohnkomfort zu steigern. In Basel-Stadt können Eigentümer für Fenstersanierungen (Wärmedurchgangskoeffizient ≤ 0,7 W/m2K) bis zu 50 CHF pro Quadratmeter Glasfläche erhalten, was eine attraktive finanzielle Unterstützung darstellt. Diese Beiträge können ergänzend zu nationalen Förderungen beantragt werden.

  • Steuerliche Vorteile: Durch die energetische Sanierung, einschliesslich des Einbaus neuer, energieeffizienter Fenster, lassen sich in vielen Kantonen Steuervorteile realisieren. Die steuerliche Absetzbarkeit energetischer Massnahmen variiert von Kanton zu Kanton, bietet jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, die Investitionskosten von der Steuer abzuziehen. Dies stellt einen weiteren finanziellen Anreiz dar, in die Energieeffizienz des eigenen Gebäudes zu investieren.

Diese zusätzlichen Anreize auf kantonaler und kommunaler Ebene unterstützen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bei der Realisierung von Sanierungsprojekten, die sowohl den energetischen Standard verbessern als auch zur Erhaltung des kulturellen Erbes beitragen.

Es wird empfohlen, sich frühzeitig mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen, um die Möglichkeiten für das eigene Projekt auszuloten.

Tipps zum Antrag

Antragstellung: Förderantrag für das Gebäudeprogramm

Um Fördermittel für energieeffiziente Fenster in der Schweiz durch das Gebäudeprogramm zu erhalten, ist es essentiell, sich mit dem Antragsverfahren vertraut zu machen. Dieses variiert zwar von Kanton zu Kanton, dennoch gibt es einige allgemeingültige Schritte, die für eine erfolgreiche Antragstellung befolgt werden sollten:

Vorbereitungsphase:

  1. Informationsbeschaffung: Beginnen Sie mit einer umfassenden Recherche zu den spezifischen Förderkonditionen in Ihrem Kanton, indem Sie sich an die lokale Energiefachstelle wenden. Die Anforderungen und Förderhöhen können regional differieren.

  2. Energieausweis: Lassen Sie einen GEAK Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Beratungsbericht) für Ihr Objekt erstellen, da dieser häufig eine Grundvoraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln ist.

  3. Planung und Offerten: Planen Sie die energetischen Sanierungsmassnahmen sorgfältig und holen Sie entsprechende Angebote ein. Eine professionelle Umsetzung der Sanierungsmassnahmen durch einen Fenster-Fachbetrieb ist häufig Pflicht.  

Einreichung des Antrags:

  1. Gesuchseinreichung: Reichen Sie Ihren Antrag samt allen notwendigen Unterlagen (GEAK Plus, Pläne, Offerten etc.) bei der zuständigen Stelle ein, bevor Sie mit den Sanierungsarbeiten beginnen. Die Einreichung erfolgt in vielen Kantonen online über das jeweilige Förderportal bzw. über die offizielle Website des Gebäudeprogramms der Kantone.

  2. Dokumentation: Achten Sie darauf, alle erforderlichen Dokumente vollständig beizufügen. Die spezifischen Anforderungen variieren je nach Kanton.

  3. Genehmigungsabwarten: Starten Sie mit den Sanierungsmassnahmen erst nach Erhalt der offiziellen Bewilligung. Buildigo Tipp: Beachten Sie, dass bereits begonnene Projekte in der Regel nicht förderfähig sind.

Nach Abschluss der Arbeiten:

  1. Abrechnung: Reichen Sie nach Fertigstellung der Massnahmen die Schlussabrechnungen bei der zuständigen Behörde ein.

  2. Auszahlung: Nach einer eventuellen Schlusskontrolle und dem Ablauf der Einspruchsfrist erfolgt die Auszahlung der bewilligten Fördergelder.

Eine sorgfältige Planung des gesamten Prozesses ist entscheidend. Insbesondere die frühzeitige Einreichung des Antrags vor Projektbeginn ist zu beachten. Es wird zudem eine fachkundige Energieberatung empfohlen, um die Effizienz und Förderfähigkeit Ihres Projekts zu maximieren.

Der frühzeitige Kontakt zur kantonalen Energiefachstelle ist für eine erfolgreiche Antragstellung unerlässlich.

Keine Sorge, wenn der Prozess der Antragstellung für das Gebäudeprogramm komplex erscheint – wir sind hier, um Sie zu unterstützen. Mit Buildigo finden Sie nicht nur qualifizierte Fachkräfte für die Planung und Durchführung Ihrer Sanierungsprojekte, sondern wir stehen Ihnen auch bei der Navigation durch den Antragsprozess mit Rat und Tat zur Seite. Starten Sie jetzt und profitieren Sie von unserer Expertise und Unterstützung. Lassen Sie sich jetzt von Buildigo unterstützen und machen Sie Ihren Antragsprozess so unkompliziert wie möglich.

Tipps zur Gesuchseinreichung

Hier sind einige wichtige Tipps und Informationen, die Ihnen den Weg erleichtern können:

  • Genauigkeit und Vollständigkeit: Die Bedingungen und Formulare können je nach Kanton variieren, die Webseiten geben aber einen guten Überblick. Bei der Antragstellung ist es wichtig, alle erforderlichen Unterlagen wie Pläne, Berechnungen und Kostenschätzungen beizulegen. Stellen Sie sicher, dass alle eingereichten Unterlagen genau und vollständig sind. Unvollständige Anträge können zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen.

  • Fachgerechte Beratung: Nutzen Sie die Expertise von Fachleuten, um die Energieeffizienz Ihres Projekts zu maximieren und den Antragsprozess zu optimieren. Fachfirmen können wertvolle Unterstützung bieten.

  • Fristen beachten: Eine frühzeitige und sorgfältige Planung der Sanierung erhöht die Chancen auf eine Förderzusage. Achten Sie auf die Einhaltung von Fristen für die Antragstellung. Viele Programme haben spezifische Zeitfenster, innerhalb derer Anträge eingereicht werden müssen.

Durch die sorgfältige Beachtung dieser Punkte können Sie die Chancen erhöhen, Fördermittel für Ihr Fenstersanierungs- oder Neubauprojekt zu erhalten.

Beratungsangebote und Unterstützung bei der Förderung von Fenstern

Für eine erfolgreiche Planung und Umsetzung einer energetischen Sanierung im Rahmen des Gebäudeprogramms stehen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern verschiedene Beratungsangebote und Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Kantonale Energiefachstellen: Die Energiefachstellen der Kantone sind die ersten Ansprechpartner für Fragen rund um die Förderprogramme. Sie informieren über die Förderbedingungen und -beiträge und beraten bei der Gesuchseinreichung.

  • Regionale und kommunale Energieberatungsstellen: Viele Regionen und Gemeinden bieten kostenlose oder vergünstigte Erstberatungen zu Themen wie energetische Sanierung, Fördermöglichkeiten und Antragsverfahren an.

  • GEAK-Expertinnen und Experten: Zertifizierte GEAK-Expertinnen und Experten erstellen den Gebäudeenergieausweis GEAK und beraten zu sinnvollen Sanierungsmassnahmen. Der GEAK Plus mit Beratungsbericht ist in vielen Kantonen Voraussetzung für Förderbeiträge.

  • Energieberatung: Professionelle Energieberaterinnen und Berater unterstützen bei der Planung und Umsetzung von Sanierungsprojekten. Sie helfen bei der Auswahl der Massnahmen, bei der Ausarbeitung des Sanierungskonzepts und bei der Einholung von Offerten. Viele Kantone führen Listen mit qualifizierten Energieberatern.

  • Fachverbände und Branchenorganisationen: Fachverbände wie Minergie, der GEAK-Trägerverein, Swissolar oder EnergieSchweiz bieten Informationen, Tools und Beratung rund um energetisches Bauen und Sanieren.

Energieberaterinnen, Berater, GEAK-Expertinnen und GEAK-Experten spielen somit eine wichtige Rolle bei der Planung und Umsetzung von Sanierungsprojekten. Ihre Expertise hilft Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, die richtigen Massnahmen zu definieren, realistische Kostenschätzungen zu erstellen und die Förderanträge korrekt einzureichen. So kann die Investition in eine professionelle Energieberatung nicht nur die Effizienz Ihres Sanierungsprojekts steigern, sondern auch dazu beitragen, die maximale Höhe an Fördermitteln zu sichern.

Sie sind bereit, den Schritt in Richtung einer energetischen Sanierung Ihres Gebäudes zu gehen? Buildigo ist Ihr idealer Partner: Wir verbinden Sie mit geprüften Fachkräften aus Ihrer Region, die über das notwendige Know-how verfügen, um Ihr Projekt effizient und fachgerecht umzusetzen. Egal, ob es um den Einbau neuer, energieeffizienter Fenster oder um umfassendere Sanierungsmassnahmen geht – starten Sie jetzt mit Buildigo und machen Sie Ihr Zuhause fit für die Zukunft.

Mit den richtigen Informationen, einer professionellen Planung und der Unterstützung durch erfahrene Fachleute können Sie Ihr Zuhause nicht nur energieeffizienter und komfortabler gestalten, sondern auch finanziell von den zahlreichen Fördermöglichkeiten profitieren

Fazit und FAQ

Fazit

Die energetische Sanierung von Gebäuden, insbesondere der Austausch alter Fenster durch moderne, energieeffiziente Alternativen, bietet nicht nur die Möglichkeit, Energiekosten zu senken und den Wohnkomfort zu erhöhen, sondern unterstützt auch die Umwelt durch reduzierte CO2-Emissionen. Durch die Nutzung der verschiedenen können Eigentümerinnen und Eigentümer finanzielle Unterstützung für ihre Projekte erhalten. Die Zusammenarbeit mit qualifizierten Energieberaterinnen, Energieberatern und Fachhandwerkern ist entscheidend, um den Erfolg dieser Vorhaben zu gewährleisten.

Starten Sie jetzt Ihr Sanierungsprojekt mit Buildigo – finden Sie qualifizierte Fachkräfte, die Ihr Vorhaben kompetent und effizient umsetzen - mit Zufriedenheitsgarantie.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Fördergelder für Fenster

Wann sollten Fenster erneuert werden?
Welche Zuschüsse gibt es bei neuen Fenstern?
Werden 2-fach verglaste Fenster gefördert?