Allgemeine Geschäftsbedingungen für Handwerksbetriebe
I Vertragsgegenstand
- Buildigo AG (nachfolgend „Buildigo“) betreibt eine Webplattform (nachfolgend „Plattform“) zur Vermittlung von Aufträgen bzw. Werkverträgen (nachfolgend „Aufträge“) zwischen Auftraggebenden und Handwerksbetrieben bzw. Bauberater (nachfolgend «Handwerker» bzw. «Handwerkesbetriebe»).
- Die Plattform richtet sich ausschliesslich an Nutzende (Auftraggebende und Handwerksbetriebe) in der Schweiz sowie im Fürstentum Liechtenstein.
- Als Betreiberin der Plattform vermittelt Buildigo individuelle Vertragsabschlüsse zwischen Auftraggebenden und Handwerksbetrieben. Buildigo agiert nicht als Vertreterin der Auftraggebenden oder der Handwerksbetriebe. Über die Plattform vermittelte und abgeschlossene Verträge kommen ausschliesslich zwischen Auftraggebenden und Handwerksbetrieben zu Stande und Buildigo ist keine Vertragspartei.
II Zugang Plattform
- Ein Handwerksbetrieb kann Zugang zur Plattform beantragen, wenn er die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt:
- Der Handwerksbetrieb unterliegt der Schweizer Mehrwertsteuer
- Der Handwerksbetrieb weist eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung nach. Die Versicherungsdeckung muss Sach- und Personenschaden mit einer Garantiesumme von mindestens CHF 5 Mio betragen.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Plattform für Handwerksbetriebe. Weiter besteht im Falle einer Zulassung kein Anspruch auf Zuweisung von Aufträgen.
- Buildigo prüft den Antrag des Handwerksbetriebs auf Zugang zur Plattform. Der Handwerksbetrieb erhält einen Zugang zur Plattform, sofern Buildigo die Zulassung genehmigt.
III Dienstleistungen
- Die Plattform ermöglicht es den Auftraggebenden, geplante bauliche Arbeiten (insbesondere Reparatur- oder Renovationsarbeiten) zu erfassen (nachfolgend „Anfrage“) und anschliessend Angebote von lokalen Handwerksbetrieben zu erhalten.
- Die Angebote können durch die angefragten Handwerker via Plattform publiziert oder im direkten Austausch mit dem Kunden auch mündlich erfolgen (bspw. bei kleineren Reparaturen, bei denen die Kosten erst vor Ort definiert werden können). Unabhängig wie das Angebot dem Kunde unterbreitet wurde, ist die Angebotsabgabe durch den Handwerker auf der Plattform zu bestätigen.
- Nicht zulässig ist auf der Plattform die Abwicklung von Dienstleistungen, welche nicht zu den branchenüblichen Dienstleistungen von Handwerker oder baunahen Anbietern gehören oder die Abwicklung von Dienstleistungen, die gegen Schweizer Recht bzw. Liechtensteinischem Recht verstossen.
IV Abwicklung der Aufträge / Zustandekommen des Vertrages
- Die Auftraggebenden erfassen alle von der Plattform abgefragten Informationen für einen Auftrag.
- Abhängig von der Auftragsart und des Ortes, fragt Buildigo auf der Plattform registrierte lokale Betriebe an. Buildigo informiert die Handwerksbetriebe per E-Mail oder mittels anderer elektronische Wege über die unverbindliche Anfrage und diese teilen mit, ob sie interessiert sind oder nicht.
- Sobald der Handwerker eine Anfrage akzeptiert hat, werden die Kundendaten auf der Plattform übermittelt (Name/Vorname, Adresse, Telefon, E-Mail).
- Auf Kundenwunsch erhalten in Ausnahmefällen bis zu maximal zwei weitere Betriebe Zugang zu den Kundendaten.
- Bei kleineren Auftragsanfragen erfolgt die Zuweisung an die Handwerker nach dem Prinzip «first come, first served». Sobald ein Handwerker eine Anfrage akzeptiert hat, wird die Anfrage bei den weiteren angefragten Partner entfernt.
- Der Handwerker hat folgende Möglichkeiten zur Offertabgabe, abgegebene Offerten sind immer verbindlich und allfällige Mehrkosten vom Auftraggeber freizugeben:
- Direkt nach Akzeptanz der Anfrage via Plattform
- Im Nachgang zu einer vor Ort Besichtigung via Plattform
- Im Rahmen einer Besichtigung direkt vor Ort (bei kleineren Arbeiten)
- Nehmen die Auftraggebenden die Offerte des Handwerksbetriebs an, kommt der Vertrag direkt zwischen Auftraggebenden und Handwerksbetrieb zu Stande und der Handwerksbetrieb erbringt die vereinbarten Leistungen.
- Die Auftraggebenden sind frei, einen von Buildigo vermittelten Handwerksbetrieb oder unabhängige Dritte zu beauftragen. Somit besteht für die Auftraggebenden keine Pflicht zum Vertragsabschluss. Der Handwerksbetrieb hat für die Abgabe einer Offerte keinen Anspruch auf Entschädigung.
V Rechnungstellung und Zahlung
- Sämtliche Rechungen für via Buildigo erteilte Aufträge sind via Plattform abzurechnen. Der Handwerker hat hierfür die Rechnung auf der Plattform hochzuladen.
- Buildigo, bzw. ein beauftragter Dritter, übernimmt das Inkasso (inkl. Mahnwesen) beim Auftraggeber und bezahlt die Rechnung unter Berücksichtigung der auf der Rechnung vermerkten Zahlungsfrist. Dies sofern der Auftraggeber den Betrag zeitgerecht überweist.
- Buildigo ist insbesondere in folgenden Fällen nicht zur Zahlung bzw. zur vollständigen Bezahlung verpflichtet:
- Wenn der Kunde der Zahlung nicht zeitgerecht oder nur teilweise nachkommt
- wenn der Handwerker die Akzeptanz der Offerte oder eine Freigabe von allfälligen Mehrkosten nicht belegen kann
- wenn der Kunde bezüglich der Qualität der ausgeführten Arbeiten Mängel geltend macht und der Handwerker auf Verlangen kein Abnahmeprotokoll vorlegen kann
- wenn der Handwerker vor Ort einkassiert hat oder der Kunde nachweisen kann, dass er den Handwerker auf anderem Weg bereits bezahlt hat.
- sofern es sich um einen über die Buildigo Plattform abgewickelten Schadenfall handelt. In diesem Fall wir die Rechnung zur Bezahlung an die Versicherung weitergeleitet.
VI Gebühren, Provision und Abrechnung
- Die Gebühren und Provisionen sind abhängig von dem durch den Handwerker gewählten Dienstleistungspaket.
- Die Konditionen der jeweiligen Dienstleistungspakete sind jeweils auf www.buildigo.ch/handwerker publiziert.
- Für den einzelnen Auftrag, gelten jeweils die Konditionen des zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gebuchten Dienstleistungspaketes.
- Bei Aufträgen in Zusammenhang mit einem Schadenfall der Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG wird keine Provision zu Lasten Handwerker erhoben.
- Monats- und Jahresgebühren werden von Buildigo direkt auf der Plattform erhoben und sind vom Handwerker mittels online Zahlungsmittel zu bezahlen.
- Die Provisionen im Zusammenhang mit Auftragsanfragen, werden von Buildigo bei Auszahlung des Rechnungsbetrages direkt abgezogen.
- Die Provision für nicht via Plattform fakturierte Rechnungen aus Auftragsanfragen, werden von Buildigo zum Preis von 10% des Rechnungsbetrages fakturiert (max. CHF 400).
- Bei ausstehenden Monats- und Jahresgebühren hat Buildigo ein Verrechnungsrecht und kann die entsprechenden Forderungen bei der Auszahlung von Kundengeschäften abziehen.
VII Pflichten von Buildigo
- Buildigo ist bemüht, das Funktionieren der Plattform 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche (inkl. Feiertage) zur Verfügung zu stellen. Ausnahmen sind angekündigte Wartungsfenster sowie bei Vorliegen von höherer Gewalt. Eine Mindestverfügbarkeit wird nicht garantiert.
- Bei technischen Problemen mit dem Zugang oder der Nutzung der Plattform leistet Buildigo Support gemäss Angaben auf der Homepage.
VIII Pflichten von Handwerksbetrieb
- Der Handwerksbetrieb verpflichtet sich, die für seine Branche anerkannten Regeln und Standards bezüglich Vorgehensweise bei der Leistungserbringung und Qualität der Arbeitsergebnisse einzuhalten. Er zieht zudem nur Dritte (z.B. Subunternehmen) bei, welche diese Pflichten ebenfalls einhalten.
- Der Handwerker ist verpflichtet, sämtliche Offerten und Rechnungen aus Anfragen via Buildigo, auf der Plattform hochzuladen oder dies nachträglich zu melden.
- Der Handwerksbetrieb ist verpflichtet, bei Mehrkosten oder nicht via Plattform akzeptierten Offerten, deren Freigabe belegen zu können.
- Der Handwerksbetrieb ist bemüht, folgende Reaktionszeiten im Rahmen von Auftragsanfragen zu berücksichtigen:
- Beantwortung von Auftragsanfragen (Interesse ja/nein): werktags innerhalb von 24h
- Kontaktaufnahme mit dem Auftragnehmer, nach akzeptierter Auftragsanfrage:
- Bei Notfällen / sofort notwendigen Reparaturen: am gleichen Tag wie die Auftragsannahme. An Wochenenden am darauf folgenden Werktag.
- Bei grösseren Vorhaben, die weniger zeitkritisch sind: Erstkontakt mit Kunde innert maximal 2 Werktagen.
- Kann ein Kunde nicht erreicht werden, so hat der Handwerker dies auf der Plattform einzutragen. Der Kunde erhält dadurch automatisch eine E-Mail zur Information. Dies entbindet den Handwerker jedoch nicht von weiteren Versuchen, den Auftraggeber zu kontaktieren.
IX Gewährleistung / Haftung
- Der Handwerksbetrieb garantiert, seinen Antrag auf Zugang zur Plattform wahrheitsgemäss, vollständig und korrekt auszufüllen und allfällige Änderungen innert 10 Tagen seit deren Eintritt Buildigo bekannt zu geben.
- Buildigo leistet keine Gewähr dafür, dass die Vertragsparteien des Handwerksvertrags den untereinander bestehenden Verpflichtungen nachkommen. Die Abwicklung und Durchsetzung von Verträgen obliegt alleine den Auftraggebenden und Handwerksbetrieben.
- Der Handwerksbetrieb leistet Gewähr für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitssicherheit sowie der Vorgaben seines Branchenverbands. Ebenso leistet er Gewähr, dass von ihm beigezogene Dritte (z.B. Subunternehmen) diese Vorgaben einhalten.
- Die Haftung von Buildigo für Schäden, welche aus der Nutzung der Plattform entstehen, wird generell auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie auf direkten Schaden beschränkt. Buildigo haftet nicht für Schäden, welche den Auftraggebenden oder den Handwerksbetrieben bei der Abwicklung der zwischen ihnen geschlossenen Verträge entstehen. Die Haftung von Buildigo für Hilfspersonen wird ausgeschlossen.
X Vertragsdauer und Beendigung
- Der Vertrag beginn mit der Registration des Handwerkers auf der Plattform und der Akzeptanz der vorliegenden Bedingungen.
- Der Vertrag gilt für den im Abonnement vereinbarten Zeitraum und verlängert sich automatisch um denselben Zeitraum, sofern er nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen bis zum Ender der aktuellen Laufzeit gekündigt wird. Die Vertragskündigung kann über die Kommunikationsmittel auf der Plattform, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Während der Laufzeit kann zwischen den Abonnements ein Upgrade erfolgen, jedoch kein Downgrade.Wenn ein Upgrade durchgeführt wird, werden die neuen Abonnementgebühren sofort fällig. Die neuen Abonnementgebühren für den laufenden Monat werden anteilig berechnet. Nachfolgende Monate werden gemäss den neuen Abonnementgebühren berechnet.
- Buildigo bleibt das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ausdrücklich vorbehalten. Als wichtiger Grund gelten insbesondere:
- wiederholte Reklamationen von Auftraggebenden
- wiederholte Missachtung der Pflichten des Handwerkers gemäss Ziffer VIII
- das Vorliegen einer Konkursandrohung oder bei Rechtshängigkeit eines Nachlassverfahrens
XI Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Buildigo behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern. Buildigo ist verpflichtet, den Handwerksbetrieb mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden der Änderung per E-Mail an die im Nutzerkonto hinterlegte Adresse zu informieren und die geänderten AGB zur Verfügung zu stellen.
- Widerspricht der Handwerksbetrieb den geänderten AGB, so gilt dies als Vertragskündigung auf Ende der nächsten Laufzeit.
- Nutzt der Handwerksbetrieb nach Bekanntgabe der geänderten AGB die Plattform vorbehaltlos, so gilt dies als Annahme der geänderten AGB.
XII Datenschutz
- Buildigo beachtet die Vorschriften zum Schutz von Personendaten (insbesondere des schweizerischen Datenschutzgesetzes, nachfolgend „DSG“). Der Handwerksbetrieb räumt Buildigo das Recht ein, sämtliche Daten, Zugriffe, Transaktionen, Mutationen und Bewegungen des Handwerksbetriebs bei der Nutzung der Plattform aufzuzeichnen, zu speichern und bei Bedarf auszuwerten. Mit Hochladen seiner Daten erteilt der Handwerksbetrieb Buildigo die Einwilligung zu deren Bearbeitung auch innerhalb der Gruppe Mobiliar zu Marketingzwecken und zur Pflege von bestehenden und künftigen Kundenbeziehungen sowie zu Zwecken, die bei der Datenerfassung ausdrücklich aufgeführt sind oder mit der Zustellung der Daten offensichtlich zusammenhängen. Wurde der Handwerksbetrieb von einem Partner ausserhalb der Mobiliar Gruppe zur Partizipation bei Buildigo eingeladen und hat er sich mit einem entsprechenden Einladungscode von diesem Partner registriert, so ist Buildigo berechtigt, die Anzahl Auftragsanfragen, Aufträge und den Umsatz an den Drittpartner zu melden.
- Der Handwerksbetrieb ist für die Rechtmässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere auch für das Vorliegen allenfalls notwendiger Einwilligungen der betroffenen Personen, verantwortlich. Die Daten werden von Buildigo vertraulich behandelt. Soweit Daten per E-Mail übermittelt werden, erfolgt die Übermittlung unverschlüsselt.
- Sämtliche Zahlungen werden via Payrexx AG in Thun abgewickelt. Payrexx ist eine regulierte Schweizer Zahlungsdienstleisterin und wird durch die Selbstregulierungsorganisation für Finanzintermediäre (SRO VQF, Zug) reguliert und ist von der Kontrollstelle GwG legitimiert, elektronischen Zahlungsverkehr zu erbringen. Für die Abwicklung von Zahlungen eröffnet Buildigo bei Payrexx für jeden Handwerksbetrieb ein Konto. In diesem Zusammenhang werden, zwecks Einhaltung der Vorgaben gemäss Geldwäschereigesetzgebung, die bei der Registration abgefragten Informationen an Payrexx übermittelt. Payrexx erhält in der Form als Zahlungsdienstleister ebenfalls Zugang zu den einzelnen Transaktionen auf der Plattform von Buildigo. Payrexx ist im Auftrag von Buildigo tätig und darf die von den Handwerksbetrieben zur Verfügung gestellten Daten ausschliesslich gemäss den Vorgaben von Buildigo zur Abwicklung der Zahlungen und zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen verwenden. Die Datenschutzerklärung von Payrexx findet sich auf folgender Seite: https://www.payrexx.ch/site/assets/files/3945/datenschutzerklaerung.pdf
- Das Hosting der Daten findet bei Amazon Web Services EMEA SARL, 8 Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg statt. Die Server stehen in Frankfurt.
- Für weitere Einzelheiten betreffend Datenschutz wird auf die Datenschutzerklärung der Website verwiesen, welche in der jeweils aktuellen Form integrierenden Bestandteil der vorliegenden AGB bilden.
XIII Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für Streitigkeiten zwischen Buildigo und dem Handwerksbetrieb, welche aus der Nutzung der Plattform entstehen, wird als Gerichtsstand der Sitz/Wohnsitz des Handwerksbetriebs oder der Sitz von Buildigo (aktuell Bern) vereinbart. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, sofern keine zwingenden Rechtsvorschriften davon abweichen (bspw. bei Vermittlung im Fürstentum Liechtenstein).
Version 2.0 / 20. Dezember 2022