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Einspeisevergütung Schweiz: Komponenten, Höhe und Sparpotenzial mithilfe der PV-Anlage

Sind Sie Eigenheimbesitzer und haben eine Solaranlage oder wollen eine PV-Anlage installieren? Dann sollten Sie sich über die Einspeisevergütung informieren.

Einspeisevergütung Header

Die Einspeisevergütung des Bundes ist eine spannende Option, Ihre Solaranlage teilzufinanzieren und so einen Teil der Anfangsinvestition wieder zu kompensieren. Denn im Fokus von Photovoltaikanlagen steht die Einspeisevergütung oder Rückspeisevergütung.

Eine entscheidende Variable, die jedoch von regionalen und zeitlichen Schwankungen geprägt ist. Doch warum variieren die Rückliefertarife für Strom aus PV-Anlagen in der Schweiz so stark? Und warum scheint die Vergütung für Solarstrom manchmal erstaunlich niedrig zu sein?

In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, was die Einspeisevergütung ist, welche Arten der Vergütungssysteme es gibt und wie es um die aktuellen Vergütungen in den verschiedenen Kantonen und Gemeinden steht. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen, welche Förderungen Ihnen im Rahmen einer Solaranlage zustehen und wie Sie als Anlagenbetreiber die Einspeisung von PV-Strom beantragen können.

Was ist die Einspeisevergütung und warum ist sie wichtig?

Die Einspeisevergütung ist eine finanzielle Leistung, die Energieproduzenten, insbesondere Betreiber von Photovoltaikanlagen, für das Einspeisen von selbst erzeugtem Strom ins öffentliche Netz erhalten.

Im Jahr 2009 wurde das Einspeisevergütungssystem (KEV) in der Schweiz eingeführt, um die Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie und den Solarausbau zu fördern. Die Abwicklung dieses Systems erfolgt durch die Pronovo AG. Die Einspeisevergütung, auch Rückspeisevergütung genannt, spielt eine entscheidende Rolle für die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen und unterliegt regionalen sowie zeitlichen Schwankungen.

Das Grundprinzip ist einfach: Wenn die erzeugte Energie nicht genutzt wird, entsteht ein Überschuss. Dieser Überschuss kann ins öffentliche Netz eingespeist und an einen Energieversorger verkauft werden. Das Einspeisevergütungssystem bietet somit einen direkten Anreiz, der die Nutzung erneuerbarer Energien wirtschaftlich attraktiv gestaltet.

Welche Arten der Einspeisevergütung es gibt, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Einspeisevergütungen: Arten in der Schweiz

Die Nutzung von PV-Anlagen bietet nicht nur eine nachhaltige Energiequelle, sondern ermöglicht auch die Generierung von Einnahmen durch die Einspeisung überschüssigen Stroms.

Einspeisevergütung grafik

In der Schweiz standen Ihnen dabei bis vor kurzem zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

Einspeisevergütungssystem (EVS)

Das EVS, auch als Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) bekannt, wurde bisher vom Bund angeboten. Unter diesem System erhielten Produzenten von Solarstrom einen festen und garantierten Vergütungstarif für den eingespeisten Strom. Allerdings wurde die KEV Ende 2022 eingestellt und es werden keine neuen Anlagen mehr in die Förderung aufgenommen.

Einspeisevergütung durch Energieversorger

Eine alternative Möglichkeit besteht darin, den erzeugten Solarstrom direkt an lokale Energieversorger zu liefern. Dabei erfolgt die Vergütung durch einen festgelegten Rückspeisetarif.

Die Vergütung für den eingespeisten Strom ins öffentliche Netz erfolgt dabei durch die Energieversorgungsunternehmen. Da das Energiegesetz den lokalen Energieversorgern die Freiheit bei der Preisgestaltung lässt, variiert die Höhe der Vergütungstarife erheblich in den unterschiedlichen Kantonen.

Wichtig: Da die KEV vom Bund nun nicht mehr verfügbar ist, konzentrieren sich die folgenden Abschnitte lediglich auf die Einspeisevergütung durch Energieversorgungsunternehmen.

Doch wie hoch sind nun die aktuellen Vergütungssätze für Solarstrom und wie setzen sich diese zusammen?

Komponenten der Rückliefertarife durch Energieversorger 

Die überschüssige, sonnenbasierte Energieproduktion aus privaten Photovoltaikanlagen muss gemäss dem Schweizerischen Energiegesetz (EnG) von den Energieversorgern abgenommen werden.

Hierfür wird der Strom durch die Betreiber der Photovoltaikanlagen eingespeist und im Gegenzug von den Energieversorgern vergütet. Diese Vergütung erfolgt in Form des Rückliefertarifs und kann aus zwei Komponenten bestehen:

  1. Vergütung Strom pro kWh: Dies ist der Betrag, den der PV-Anlagenbetreiber für jede Kilowattstunde (kWh) erhält, die er ins Stromnetz einspeist. Es handelt sich um eine direkte Vergütung für den physisch gelieferten Strom. Die Berechnungsgrundlage hierfür ist der festgelegte Tarif pro kWh, der zwischen den Energieversorgern und dem PV-Betreiber vereinbart wird. Dieser Tarif kann je nach Versorger und Marktlage variieren. Die Vergütung basiert entweder auf den Kosten, die der Energieversorger für den Stromankauf bei anderen Produzenten (Dritte) hat oder auf den eigenen Kosten des Versorgers für die Stromerzeugung (Gestehungskosten). Alternativ kann der vom Bundesamt für Energie (BFE) festgelegte Referenzmarktpreis als Basis für die Berechnung der Vergütung dienen.

  2. Vergütung HKN pro kWh: HKN steht für Herkunftsnachweis. Diese Vergütung wird für die Nachweise gezahlt, die belegen, dass der Strom aus erneuerbaren Quellen stammt. Es ist eine zusätzliche Vergütung, die die Nachhaltigkeit der Energieerzeugung anerkennt. Die Berechnungsgrundlage hierfür ist der Wert der Herkunftsnachweise auf einem speziellen Markt oder der Preis, der zwischen dem PV-Betreiber und dem Käufer der HKN (zumeist Energieversorger) vereinbart wird.

Die Gesamtvergütung ergibt sich dann aus der Summe der beiden vorherigen Vergütungen. Sie repräsentiert den Gesamtbetrag, den ein PV-Anlagenbetreiber pro kWh für die eingespeiste Energie und die Herkunftsnachweise erhält.

Was ist der Herkunftsnachweis?

Was bedeutet eigentlich Herkunftsnachweis? Wenn der Strom aus der Steckdose kommt, kann nicht bestimmt werden, ob er aus erneuerbaren oder fossilen Quellen stammt. Um jedoch nachhaltig erzeugten Strom zu kennzeichnen, wurden Herkunftsnachweise (HKN) eingeführt.

Diese Herkunftsnachweise sind Zertifikate, die nachhaltig erzeugten Strom, wie den Ihrer Solaranlage, kennzeichnen. Sie ermöglichen es Energieversorgern, diesen Strom als "Grüne Energie" zu vermarkten. Diese Nachweise schaffen Transparenz über die Herkunft und Qualität des Stroms und dienen als Beleg für die Nutzung erneuerbarer Energien, sowohl für den Erzeuger als auch gegenüber dem Endverbraucher.

Um einen HKN zu erhalten, muss der Stromproduzent seine qualifizierte Anlage beim Umweltbundesamt (BAFU) registrieren, das dann die Zertifizierung durchführt und den Herkunftsnachweise für den erzeugten grünen Strom ausstellt.

Da dies nun geklärt ist, werden wir nun einen Blick auf die marktpreisorientierte Rückliefervergütung.

Marktpreisorientierte Rückliefervergütung

Einige Energieversorger, darunter CKW und BKW Energie AG, passen mittlerweile ihren Rückspeisetarif an den Referenz-Marktpreis an. Dieser wird gemäss Art. 15, EnFV durch das Bundesamt für Energie, kurz BFE, berechnet und quartalsweise festgelegt. Der Wert entspricht dem Durchschnitt der Preise an der Strombörse Swissix für den Folgetag im jeweiligen Quartal.

Die Tarife orientieren sich daher immer an den Preisen des vorangegangenen Quartals, was jedoch zu erheblichen Schwankungen führen kann. Im Jahr 2020 lag der Preis bei 3.0 Rappen pro kWh, stieg 2021 auf 9.5 Rappen und erreichte im Oktober 2022 einen Rekord von 40.26 Rappen pro Kilowattstunde. Seitdem ist er stark gefallen und beträgt nun 13.14 Rappen pro Kilowattstunde (Stand April 2023).

Der Strompreis im Jahr 2023 liegt hingegen bei rund 27 Rappen pro kWh. Wo kommt also die Differenz her und warum scheint die Vergütung für Solarstrom manchmal erstaunlich niedrig zu sein?

Der Unterschied zwischen Rückliefertarif und Strompreis entsteht hauptsächlich durch:

  1. Angebot und Nachfrage: Ein Überangebot an Solarstrom kann zu niedrigeren Rückliefertarifen führen, während die Nachfrage nach Strom den Verkaufspreis beeinflusst.

  2. Kostenstrukturen: Rückliefertarife spiegeln oft die Einspeisekosten wider, während der Strompreis auch Netzgebühren, Steuern und Margen der Energieversorger beinhaltet.

  3. Energiepolitik: Politische Entscheidungen und Förderprogramme können den Rückliefertarif unabhängig vom allgemeinen Strompreis beeinflussen.

Trotz dieser Unsicherheiten lohnt sich die Investition in eine Photovoltaik-Anlage weiterhin. Denn Betreiber können durch die private Produktion des Solarstroms den aktuell hohen Strompreis abfedern. Diese Flexibilität und die langfristigen ökologischen Vorteile machen Photovoltaik weiterhin zu einer attraktiven Option für Sie.

Aber wie genau lauten die aktuellen Vergütungssätze nun? Werfen wir einen Blick darauf.

Die aktuellen Vergütungssätze 

Einspeisevergütung Symbolbild

Die Höhe der Einspeisevergütung variiert je nach Elektrizitätswerk und Energieversorger. Hier finden Sie eine grobe Einschätzung der Rückspeisetarife der grössten Elektrizitätswerke in der deutschsprachigen Schweiz, basierend auf einer angenommenen PV-Anlage mit 10 kWp Leistung und einer jährlichen Stromproduktion von etwa 10'000 kWh.

Vergütungssätze:

  • Elektra Baselland (Liestal)

    • Vergütung Strom pro kWh: 7 Rp

    • Vergütung HKN pro kWh: 3 Rp

    • Gesamtvergütung: 10 Rp

  • ewl Kabelnetz AG (Luzern)

    • Vergütung Strom pro kWh: 14 Rp (HKN inbegriffen)

    • Gesamtvergütung: 14 Rp

  • Stadtwerk Winterthur (Winterthur)

    • Vergütung Strom pro kWh: 11.5 Rp

    • Vergütung HKN pro kWh: 2.5 Rp

    • Gesamtvergütung: 14 Rp

  • WWZ Netze AG (Zug)

    • Vergütung Strom pro kWh: 17.48 Rp

    • Vergütung HKN pro kWh: 3.23 Rp

    • Gesamtvergütung: 20.71 Rp

  • Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG EKS (Schaffhausen)

    • Vergütung Strom pro kWh: 10.5 Rp

    • Vergütung HKN pro kWh: 4 Rp

    • Gesamtvergütung: 14.5 Rp

  • Energie Wasser Bern ewb (Bern)

    • Vergütung Strom pro kWh: 18.96 Rp

    • Vergütung HKN pro kWh: 2.90 Rp

    • Gesamtvergütung: 21.86 Rp

  • Elektrizitätswerk Stadt Zürich ewz (Stadt Zürich)

    • Vergütung Strom pro kWh: 9.15 Rp

    • Vergütung HKN pro kWh: 5.39 Rp

    • Gesamtvergütung: 14.54 Rp

  • Elektrizitätswerke des Kantons Zürich EKZ (Zürich)

    • Vergütung Strom pro kWh: 8.90 Rp

    • Vergütung HKN pro kWh: 2.00 Rp

    • Gesamtvergütung: 10.90 Rp

Bitte beachten Sie, dass die konkreten Tarife für Ihre Solaranlage von verschiedenen Faktoren, einschliesslich der Leistung, abhängen. Genauere Details können Ihnen von Ihrem Energieversorger bereitgestellt werden.

Beispielberechnung der Einspeisevergütung

Für das Beispiel nehmen wir an, dass eine PV-Anlage in einem Einfamilienhaus in der Schweiz jährlich 5000 kWh Strom produziert. Angenommen, der Haushalt verbraucht 4500 kWh davon selbst, so verbleiben 500 kWh, die ins Netz eingespeist und vergütet werden.

Annahmen für die Berechnung:

  • Einspeisung: 500 kWh

  • Rückliefertarif: Nehmen wir an, der Rückliefertarif beträgt 10 Rappen pro kWh (RP/kWh).

  • Einspeisevergütung: 500 kWh x 0.10 CHF/kWh = 50 CHF

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung:

  • Stromkostenersparnis: Angenommen, der reguläre Strompreis liegt bei 20 Rappen pro kWh. Durch die Nutzung von 4500 kWh selbst erzeugtem Strom spart der Haushalt 4500 kWh x 0.20 CHF/kWh = 900 CHF.

  • Einspeisevergütung: Wie oben berechnet, erhält der Haushalt 50 CHF für die Einspeisung.

  • Gesamtersparnis: 900 CHF + 50 CHF = 950 CHF.

Die Einspeisevergütung in diesem Beispiel, obwohl sie im Vergleich zu den Gesamtersparnissen durch die direkte Nutzung des Solarstroms nicht so ins Gewicht fällt, ist dennoch ein willkommener finanzieller Bonus. Sie mag zwar klein erscheinen, doch jeder zusätzliche Franken zählt und verbessert die Rentabilität der Anlage.

Zudem trägt die Vergütung dazu bei, den Übergang zu erneuerbaren Energien zu unterstützen. Es ist auch wichtig, sich über weitere verfügbare Förderungen und Subventionen zu informieren, die die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen zusätzlich verbessern können.

Förderlandschaft für Solaranlagen in der Schweiz

Einspeisevergügung PV Anlage

Die Förderlandschaft für erneuerbare Energien in der Schweiz unterliegt einem kontinuierlichen Wandel. Die Pfeiler der Fördermittel lassen sich jedoch klar identifizieren. Zum einen gibt es Einmalvergütungen, die den Bau von Solaranlagen fördern und zum anderen existieren Einspeisevergütungen, die als Entschädigung für die produzierte Energie dienen. Diese Förderungen werden sowohl vom Bund als auch teilweise auf kantonaler oder kommunaler Ebene gewährt.

Die Beweggründe hinter dieser finanziellen Unterstützung liegen in der Förderung erneuerbarer Energien, die einen integralen Bestandteil der Energiestrategie 2050 der Schweiz bilden sowie der Unterstützung der Energiewende.

Hierbei können Sie von folgenden Förderungen profitieren:

Einmalvergütungen (EIV) für Solaranlagen

Die Einmalvergütung (EIV) ist eine Fördermassnahme, die den Bau kleiner Solaranlagen unterstützt, indem sie eine einmalige Investitionshilfe gewährt. Der Bund trägt dabei bis zu 30 Prozent der Investitionskosten, wobei zwischen KLEIV (Vergütung für Kleinanlagen) und GREIV (Einmalvergütung für Grossanlagen) unterschieden wird. Dabei konzentrieren wir uns hier auf die Förderung von Kleinanlagen (bis 100 kWp), insbesondere solcher unter 30 kWp.

Die Einmalvergütung kann nach der Inbetriebnahme der Solaranlage beantragt werden und wird von der Pronovo AG, einer Tochtergesellschaft der Swissgrid, abgewickelt. Die Auszahlung erfolgt in der Regel etwa 6 Monate nach der Anlageninbetriebnahme.

Hier sind die Tarife ab dem 1. Januar 2023 für die Einmalvergütung für Kleinanlagen (2 kWp bis 30 kWp) gültig, unabhängig von der Neigung der Anlage bis zu 75 Grad:

Freistehende oder angebaute Anlage (On-Roof Anlage):

  • Grundbetrag: 200 CHF (nur für Anlagen bis und mit exakt 5 kWp)

  • Leistungsbetrag: 400 CHF pro kWp

Integrierte Anlage (Solarziegel / In-Roof Anlage):

  • Grundbetrag: 200 CHF (nur für Anlagen bis und mit exakt 5 kWp)

  • Leistungsbetrag: 440 CHF pro kWp (sofern unter 30 kWp)

Für grössere Anlagen sinken die Einmalvergütungen pro kWp. Für Anlagen von 30-100 kWp erhalten integrierte Anlagen 330 CHF pro kWp. Ab 100 kWp wird bei freistehenden Anlagen noch eine Förderung von 270 CHF pro kWp gewährt.

Einspeisevergütung beantragen

Um Vergütungen vom Energieversorger zu erhalten, ist ein strukturiertes Vorgehen erforderlich. Der Installateur startet diesen Vorgang, indem er ein Technisches Anschlussgesuch (TAG) einreicht. Nach positiver Rückmeldung erfolgt der Abschluss eines Einspeisevertrags für elektrische Energie aus Energieerzeugungsanlagen (EEA). Dieser Vertrag legt den Rücklieferungstarif fest, nach dem der Stromlieferant, also Sie, für die eingespeiste Energie vergütet wird.

Falls Sie noch keine Solaranlage auf dem Dach haben, sich aber für die Planung einer neuen Anlage interessieren, sollten Sie den folgenden Ablauf beachten:

  1. Vorabklärungen: Informieren Sie sich bei Ihrem lokalen Energieversorger über die Möglichkeiten, Ihren eigenen Strom zu vermarkten. Prüfen Sie dabei auch mögliche Ansprüche auf Fördermassnahmen.

  2. Bewilligungen: Je nach Standort, Art und Spitzenleistung der Anlage ist ein Baugesuch einzureichen, und es sind Anschlussbewilligungen einzuholen.

  3. Installationsanzeige: Der beauftragte Installateur sendet eine Installationsanzeige an den ausgewählten Energieversorger, um über die Messanordnung (Nettomessung oder Überschuss) zu informieren.

  4. Ausführung und Zählermontage: Nach Erhalt aller Genehmigungen kann mit dem Bau der Anlage begonnen werden. Der Installateur kann die Messeinrichtung beim Energieversorger bestellen und in der Regel erfolgt der Einbau der Zähler durch dessen Mitarbeiter, nachdem die Anlage aufgebaut ist.

Einspeisevergütung: hier kommt der Profi ins Spiel

Wenn Sie darüber nachdenken, eine Photovoltaikanlage zu errichten oder bereits eine besitzen und über den Antrag einer Einspeisevergütung nachdenken, sollten Sie sich zunächst informieren. Doch genau hier liegt das Problem, auf Grund der Fülle an Fördermöglichkeiten und deren Abläufen können Sie schnell überwältigt werden. Doch keine Sorge, Ihnen steht hilfreiche Unterstützung zur Verfügung.

Bei Buildigo finden Sie Experten, die sich mit dem Thema Photovoltaikanlagen und Einspeisevergütung bestens auskennen. Diese stehen Ihnen sowohl bei der Inanspruchnahme von Förderleistungen als auch beim Entscheidungsprozess für eine Photovoltaik-Anlage tatkräftig zur Seite. Nutzen Sie die Expertise eines Photovoltaik-Profis, der mit der Förderlandschaft vertraut ist und die Abläufe zur Beantragung von Fördermitteln kennt.

Fazit: Solaranlage nutzen und profitieren - mit einem Profi von Buildigo!

Wie Sie sehen, lohnt sich die Installation von PV-Anlagen nach wie vor. Wer nicht nur den Eigenverbrauch an Strom decken möchte und eine langfristige Energiestrategie verfolgt, sollte sich allerdings gut mit dem Thema Einspeisevergütung auskennen. Unser Ratgeber war ein erster Schritt in die richtige Richtung und hilft Ihnen dabei, sich einen groben Überblick zu verschaffen. Haben Sie sich bereits für einen Solarausbau entschieden oder möchten Sie ab sofort von der Einspeisevergütung profitieren, sollten Sie sich an einen Profi wenden.

Bei Buildigo finden Sie professionelle Handwerker und Experten für Solarenergie. Schauen Sie noch heute vorbei und finden Sie einen Profi in Ihrer Nähe, der Ihnen bei jeglichen Entscheidungen und Ihrem weiteren Vorhaben weiterhilft!

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