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Allgemeine Geschäfts­bedingungen für Handwerks­betriebe

I Vertragsgegenstand

  • Buildigo AG (nachfolgend „Buildigo“) betreibt eine Webplattform (nachfolgend „Plattform“) zur Vermittlung von Aufträgen bzw. Werkverträgen (nachfolgend „Aufträge“) zwischen Auftraggebenden und Handwerksbetrieben bzw. Bauberater (nachfolgend «Handwerker» bzw. «Handwerksbetriebe»).
  • Die Plattform richtet sich ausschliesslich an Auftraggebende (Privat- und Geschäftskunden, die Handwerker suchen und Handwerksbetriebe) in der Schweiz.
  • Als Betreiberin der Plattform vermittelt Buildigo individuelle Vertragsabschlüsse zwischen Auftraggebenden und Handwerksbetrieben. Buildigo agiert nicht als Vertreterin der Auftraggebenden oder der Handwerksbetriebe. Über die Plattform vermittelte und abgeschlossene Verträge kommen ausschliesslich zwischen Auftraggebenden und Handwerksbetrieben zu Stande. Buildigo ist keine Vertragspartei.

II Zugang Plattform

  • Ein Handwerksbetrieb kann Zugang zur Plattform beantragen, wenn er die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt:
    • Der Handwerksbetrieb unterliegt der Schweizer Mehrwertsteuer
    • Der Handwerksbetrieb weist eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung nach. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss Sach- und Personenschäden decken, mit einer Garantiesumme von mindestens CHF 5 Mio.
  • Es besteht kein Anspruch auf Zulassung zur Plattform für Handwerksbetriebe. Weiter besteht im Falle einer Zulassung kein Anspruch auf Zuweisung von Aufträgen.
  • Buildigo prüft den Antrag des Handwerksbetriebes auf Zugang zur Plattform. Der Handwerksbetrieb erhält einen Zugang zur Plattform, sofern Buildigo die Zulassung genehmigt.

III Dienstleistungen

  • Die Plattform ermöglicht es den Auftraggebenden, geplante bauliche Arbeiten (insbesondere Reparatur- oder Renovationsarbeiten) zu erfassen (nachfolgend „Anfrage“) und anschliessend Angebote von lokalen Handwerksbetrieben zu erhalten.
  • Die Angebote können durch die angefragten Handwerker via Plattform publiziert oder im direkten Austausch mit dem Kunden auch mündlich kommuniziert werden (bspw. bei kleineren Reparaturen, bei denen die Kosten erst vor Ort definiert werden können). Unabhängig davon, in welcher Form das Angebot dem Auftraggebenden unterbreitet wurde, ist die Angebotsabgabe durch den Handwerker auf der Plattform an Buildigo zu bestätigen.
  • Nicht zulässig ist auf der Plattform die Abwicklung von Dienstleistungen, welche nicht zu den branchenüblichen Dienstleistungen von Handwerkern oder baunahen Anbietern gehören oder die Abwicklung von Dienstleistungen, die gegen Schweizer Recht verstossen.

IV Abwicklung der Aufträge / Zustandekommen des Vertrages

  • Die Auftraggebenden erfassen alle von der Plattform abgefragten Informationen für einen Auftrag.
  • Abhängig von der Auftragsart und des Ortes, fragt Buildigo auf der Plattform registrierte lokale Betriebe an. Buildigo informiert die in Frage kommenden Handwerksbetriebe per E-Mail oder mittels anderer elektronischer Wege über die unverbindliche Anfrage. Diese teilen wiederum mit, ob sie interessiert sind oder nicht. Sobald der Handwerker an einer Anfrage Interesse bekundet hat (d.h., dass er grundsätzlich bereit ist, seinerseits ein Angebot/eine Offerte zu unterbreiten), werden die Daten des oder der Auftraggebenden auf der Plattform zugänglich gemacht (Name/Vorname, Adresse, Telefon, E-Mail).
    • Sobald ein Handwerker eine Anfrage akzeptiert hat, wird die Anfrage bei den weiteren angefragten Handwerksbetrieben entfernt. Auf Wunsch des oder der Auftraggebenden, kann Buildigo gleichzeitig mehreren Handwerker Zugang zu seinen Kontaktdaten geben.
  • Der Handwerker hat folgende Möglichkeiten zur Offertabgabe. Seine Offerten sind immer verbindlich, kostenlos und zeitlich befristet.
    • Direkt nach Entgegennahme der Anfrage kann eine Offertabgabe via Plattform erfolgen;
    • Nach einer vor Ort Besichtigung kann die Abgabe der Offerte direkt vor Ort oder später via Plattform erfolgen.
  • Nehmen die Auftraggebenden die Offerte des Handwerksbetriebs an, kommt der Vertrag direkt zwischen Auftraggebenden und Handwerksbetrieb zu Stande und die Parteien erbringen die vereinbarten Leistungen.
  • Für die Auftraggebenden besteht keine Pflicht zum Vertragsabschluss. Der oder die Auftraggebende entscheidet in jedem Fall, ob das Projekt mit dem vorgeschlagenen Handwerker realisiert werden soll und akzeptiert die Offerte auf der Plattform oder mündlich, im direkten Austausch mit dem Handwerksbetrieb. Der Handwerksbetrieb hat für die Abgabe einer Offerte keinen Anspruch auf Entschädigung.

V Rechnungstellung und Zahlung

  • Die Leistungen für via Buildigo erteilte Aufträge sind via Plattform in Rechnung zu stellen. Der Handwerker hat hierfür die Rechnung auf der Plattform hochzuladen. Zu fakturieren sind die offerierten Kosten, die vom Auftraggebenden freigegeben wurden.
  • Buildigo übernimmt als direkter Stellvertreter des Handwerkers das Inkasso bei dem oder der Auftraggebenden, sobald die Forderung fällig ist. Der Rechnungsbetrag wird anschliessend an den Handwerksbetrieb ausbezahlt. Buildigo wird die ihr zustehende Provision direkt in Abzug bringen. Bei Aufträgen mit Anzahlungen, wird die Provision auf der ersten Anzahlung in Abzug gebracht.
  • Buildigo gewährt eine Zahlungsgarantie im Umfang der akzeptierten Offerte, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
    • Der Auftrag wurde über die Plattform von Buildigo abgewickelt;
    • Die Offerte wurde auf Buildigo publiziert und vom Kunden akzeptiert;
    • Der Handwerker hat ein entsprechendes Dienstleistungspaket bei Buildigo vor der Offertabgabe abonniert.
  • Buildigo gewährt keine Zahlungsgarantie, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
    • die Punkte gemäss obenstehender Ziffer V.3 sind nicht erfüllt
    • der Handwerker kann die Annahme der Offerte oder eine Freigabe von allfälligen Mehrkosten durch den Auftraggeber nicht belegen
    • der Auftraggebende macht bezüglich der Qualität der ausgeführten Arbeiten Mängel geltend, es sei denn, der Handwerker verfügt über ein Abnahmeprotokoll, welches die Abnahme durch den Auftraggebenden erklärt.
    • der Handwerker hat vor Ort einkassiert oder Buildigo kann nachweisen, dass der Auftraggebende den Handwerker auf anderem Weg bereits bezahlt hat.
    • Sofern Teilzahlungen vereinbart wurden: der Handwerker hat trotz fehlender Anzahlungen die Arbeiten ganz oder teilweise ausgeführt
    • es handelt sich um einen über die Buildigo Plattform abgewickelten Schadenfall einer Versicherung der Schweizerischen Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG; diesfalls wird die Rechnung zur Bezahlung direkt an die Versicherung weitergeleitet.
  • Der Handwerker erklärt, dass er seine Rechnung an die Auftraggebenden, welche er über die Plattform von Buildigo fakturiert, an Buildigo AG auf erste Aufforderung zedieren wird, sofern Buildigo eine Zahlungsgarantie abgibt und erfüllt.

VI Gebühren, Provision und Abrechnung

  • Die Gebühren und Provisionen sind abhängig von dem durch den Handwerker gewählten Dienstleistungspaket.
  • Die Konditionen der Dienstleistungspakete sind jeweils auf www.buildigo.ch/handwerker publiziert. Registrierte Handwerker sehen die für sie geltenden Konditionen im geschützten Bereich auf der Webseite.
  • Für den einzelnen Auftrag gelten jeweils die Konditionen des zum Zeitpunkt der Offertabgabe gebuchten Dienstleistungspaketes.
  • Bei Aufträgen in Zusammenhang mit einem Schadenfall der Schweizerischen Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG wird keine Provision zu Lasten Handwerker erhoben.
  • Monats- und Jahresgebühren werden von Buildigo direkt auf der Plattform erhoben und sind vom Handwerker mittels online Zahlungsmittel zu bezahlen.
  • Die Provisionen im Zusammenhang mit Auftragsanfragen, werden von Buildigo bei Auszahlung des Rechnungsbetrages direkt abgezogen.
  • Falls ein Handwerksbetrieb Auftragsanfragen ausserhalb der Plattform abwickelt und fakturiert, so hat Buildigo das Recht, eine Provision von 10% des fakturierten Rechnungsbetrages zu erheben (max. CHF 400).

VII Pflichten von Buildigo

  • Buildigo ist bemüht, die Plattform 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche (inkl. Feiertage) zur Verfügung zu stellen. Ausnahmen sind angekündigte Wartungsfenster sowie bei Vorliegen von höherer Gewalt. Eine Mindestverfügbarkeit wird nicht garantiert.
  • Bei technischen Problemen mit dem Zugang oder der Nutzung der Plattform leistet Buildigo Support gemäss Angaben auf der Webseite.

VIII Pflichten von Handwerksbetrieb

  • Der Handwerksbetrieb verpflichtet sich, die für seine Branche anerkannten Regeln und Standards bezüglich Vorgehensweise bei der Leistungserbringung und Qualität der Arbeitsergebnisse einzuhalten. Er zieht zudem nur Dritte (z.B. Subunternehmen) bei, welche diese Pflichten ebenfalls einhalten.
  • Der Handwerker ist verpflichtet, sämtliche Offerten und Rechnungen aus Anfragen via Buildigo, auf der Plattform hochzuladen oder diese nachträglich zu melden.
  • Der Handwerksbetrieb ist verpflichtet, bei Mehrkosten oder nicht via Plattform akzeptierten Offerten, deren Freigabe durch den oder die Auftraggebende(n) belegen zu können.
  • Der Handwerksbetrieb ist bemüht, folgende Reaktionszeiten im Rahmen von Auftragsanfragen zu berücksichtigen:
    • Beantwortung von Auftragsanfragen (Interesse ja/nein): werktags innerhalb von 24h
    • Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber nach akzeptierter Auftragsanfrage:
      • Bei Notfällen / sofort notwendigen Reparaturen: am gleichen Tag wie die Auftragsannahme. An Wochenenden am darauffolgenden Werktag.
      • Bei grösseren Vorhaben, die weniger zeitkritisch sind: Erstkontakt mit Kunde innert 2 Werktagen.
  • Kann ein Kunde nicht erreicht werden, so hat der Handwerker dies auf der Plattform an der dafür vorgesehen Stelle zu vermerken. Der Kunde erhält dadurch automatisch eine E-Mail zur Information. Dies entbindet den Handwerker jedoch nicht von weiteren Versuchen, den Auftraggeber zu kontaktieren.

IX Gewährleistung / Haftung

  • Der Handwerksbetrieb garantiert, seinen Antrag auf Zugang zur Plattform wahrheitsgemäss, vollständig und korrekt auszufüllen und allfällige Änderungen innert 10 Tagen seit deren Eintritt Buildigo bekannt zu geben.
  • Buildigo leistet keine Gewähr dafür, dass die Vertragsparteien den untereinander bestehenden Verpflichtungen nachkommen. Die Abwicklung und Durchsetzung von Verträgen obliegen allein den Auftraggebenden und Handwerksbetrieben. Ausgenommen hiervon sind allfällige Zahlungsgarantien gemäss Ziffer V.
  • Der Handwerksbetrieb leistet Gewähr für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitssicherheit sowie der Vorgaben seines Branchenverbands. Ebenso leistet er Gewähr, dass von ihm beigezogene Dritte (z.B. Subunternehmen) diese Vorgaben einhalten.
  • Buildigo haftet nur für Schäden aus der Nutzung der Plattform, wenn sie diese grobfahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Der Schadenersatz wird auf den direkten Schaden beschränkt. Buildigo haftet nicht für Schäden, welche den Auftraggebenden oder den Handwerksbetrieben bei der Abwicklung der zwischen ihnen geschlossenen Verträge entstehen. Die Haftung von Buildigo für Hilfspersonen wird ausgeschlossen.

X Vertragsdauer und Beendigung

  • Der Vertrag zur Nutzung der Plattform beginnt mit der Registration des Handwerkers auf der Plattform und der Akzeptanz der vorliegenden Bedingungen.
  • Der Vertrag gilt für die Dauer des abgeschlossenen Abonnements. Der Handwerksbetrieb kann wählen zwischen einem Monats- oder einem Jahresabonnement (Vertragsdauer).
  • Eine Kündigung seitens des Handwerksbetriebs ist grundsätzlich jederzeit und per sofort möglich. Bereits bezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet.
  • Eine Kündigung seitens Buildigo ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf Ende der Vertragsdauer möglich.
  • Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um die bisher abgeschlossene Vertragsdauer.
  • Buildigo bleibt das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ausdrücklich vorbehalten. Als wichtiger Grund gelten insbesondere:
    • wiederholte Reklamationen von Auftraggebenden
    • wiederholte Missachtung der Pflichten des Handwerkers gemäss Ziffer VIII
    • das Vorliegen einer Konkursandrohung oder bei Rechtshängigkeit eines Nachlassverfahrens
    Bereits bezahlte Gebühren werden bei einer ausserordentlichen Kündigung nicht zurückerstattet.

XI Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Buildigo behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern. Buildigo ist verpflichtet, den Handwerksbetrieb mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden der Änderung per E-Mail an die im Nutzerkonto hinterlegte Adresse zu informieren und die geänderten AGB zur Verfügung zu stellen.
  • Widerspricht der Handwerksbetrieb den geänderten AGB, so gilt dies als Vertragskündigung auf Ablauf der Vertragsdauer.
  • Nutzt der Handwerksbetrieb nach Bekanntgabe der geänderten AGB die Plattform vorbehaltlos, so gilt dies als Annahme der geänderten AGB.

XII Datenschutz

  • Buildigo beachtet die Vorschriften zum Schutz von Personendaten (insbesondere des schweizerischen Datenschutzgesetzes, nachfolgend „DSG“). Die Einzelheiten sind in der Datenschutzbestimmung festgehalten. Diese kann auf www.buildigo.ch/de/legal/data-privacy eingesehen werden.
  • Der Handwerksbetrieb ist dazu verpflichtet, die von Buildigo übermittelte Personendaten von Auftraggebenden, ebenfalls nach den Bestimmungen des DSG zu behandeln.

XIII Gerichtsstand und anwendbares Recht

  • Für Streitigkeiten zwischen Buildigo und dem Handwerksbetrieb, welche aus der Nutzung der Plattform entstehen, wird als Gerichtsstand der Sitz/Wohnsitz des Handwerksbetriebs oder der Sitz von Buildigo (aktuell Bern) vereinbart. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, sofern keine zwingenden Rechtsvorschriften davon abweichen (bspw. bei Vermittlung im Fürstentum Liechtenstein).
  • Bei Auslegungsfragen zwischen den verschiedensprachigen Versionen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die deutsche Fassung massgebend.

Version 2.1 / 04. Oktober 2023