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Allgemeine Geschäfts­bedingungen für Auftraggebende

I Vertragsgegenstand

  • Buildigo AG (nachfolgend „Buildigo“) betreibt eine Webplattform (nachfolgend „Plattform“) zur Vermittlung von Aufträgen bzw. Werkverträgen (nachfolgend „Aufträge“) zwischen Auftraggebenden und Handwerksbetrieben bzw. Bauberater (nachfolgend Handwerksbetriebe oder Handwerker).
  • Die Plattform richtet sich ausschliesslich an Nutzende (Auftraggebende und Handwerksbetriebe) in der Schweiz.
  • Als Betreiberin der Plattform vermittelt Buildigo Vertragsabschlüsse zwischen Auftraggebenden und Handwerksbetrieben. Buildigo agiert nicht als Vertreterin der Auftraggebenden oder der Handwerksbetriebe. Über die Plattform vermittelte und abgeschlossene Verträge kommen ausschliesslich zwischen Auftraggebenden und Handwerksbetrieben zu Stande. Buildigo bildet keine Vertragspartei.
  • Sofern in den vorliegenden Geschäftsbedingungen nur die männliche Form aufgeführt ist, erfolgte dies aus Gründen der Lesbarkeit. Die männliche Form inkludiert immer auch die weibliche Form.

II Zugang Plattform

  • Die Plattform steht grundsätzlich allen Auftraggebenden, welche Handwerkerservices in der Schweiz suchen zur Verfügung.
  • Auftraggebende erlangen Zugang zu den Services der Plattform, indem sie via Webseite von Buildigo oder telefonisch eine Anfrage stellen.Es werden dabei nur Anfragen zugelassen, deren Erbringung in der Schweiz erfolgt und für welche Buildigo über ein entsprechendes Partnernetzwerk verfügt.
  • Buildigo kann Anfragen ohne die Angabe von Gründen ablehnen. Zur Nutzung der Services von Buildigo ist eine Identifikation notwendig, wobei Auftraggebende mindestens Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail angeben müssen. Nach Erfassung der Anfrage erhalten die Auftraggebenden via E-Mail und/oder SMS einen persönlichen Link, über welchen sie auf die Auftragsdetails zugreifen und den jeweils aktuellen Status der Anfrage bzw. des Auftrages einsehen können. Dieser Link bzw. die Zugangsdaten zum persönlichen Konto, dürfen von den Auftraggebenden nicht geteilt oder an Dritte weitergegeben werden
  • Buildigo ist jederzeit berechtigt, den Zugriff auf die Services ohne Vorankündigung ganz oder teilweise zu sperren.

III Dienstleistungen

  • Die Plattform ermöglicht es den Auftraggebenden für geplante bauliche Arbeiten (insbesondere Reparatur- und Renovationsarbeiten) oder Bauberatungen Anfragen zu erfassen und Angebote von lokalen Handwerksbetrieben oder Bauberater zu erhalten sowie die entsprechenden Offerten online zu akzeptieren und die zugehörigen Rechnungen zu bezahlen.

IV Abwicklung der Aufträge / Zustandekommen des Vertrages

  • Die Auftraggebenden erfassen alle von der Plattform abgefragten Informationen für eine Anfrage.
  • Abhängig von der Auftragsart und des Ortes, fragt Buildigo auf der Plattform registrierte lokale Betriebe an. Sobald ein Handwerker die Anfrage akzeptiert hat, wird der Auftraggebende notifiziert.
    • Die Offertabgabe kann wie folgt erfolgen: Direkte Abgabe einer Offerte via Plattform oder via telefonische Kontaktaufnahme durch den Handwerksbetrieb.
    • Nach einer vor Ort Besichtigung direkt vor Ort oder später via Plattform.
  • Nimmt der Auftraggeber die Offerte des Handwerksbetriebs an, kommt der Vertrag direkt zwischen Auftraggeber und Handwerksbetrieb zu Stande und die Parteien erbringen die vereinbarten Leistungen.
  • Für den Auftraggeber besteht keine Pflicht zum Vertragsabschluss. Der Auftraggeber entscheidet in jedem Fall, ob das Projekt mit dem vorgeschlagenen Handwerker realisiert werden soll und akzeptiert die Offerte auf der Plattform oder mündlich, im direkten Austausch mit dem Handwerksbetrieb. Der Handwerksbetrieb hat für die Abgabe einer Offerte keinen Anspruch auf Entschädigung es sei denn, dies wurde vorgängig mit dem Auftraggeber entsprechend vereinbart.

V Rechnungstellung und Zahlung

  • Der Handwerksbetrieb stellt gemäss der akzeptierten Offerte Rechnung und stellt diese via Plattform Buildigo dem Auftraggeber zu.
  • Buildigo übernimmt als direkter Stellvertreter des Handwerkers das Inkasso , sobald die Forderung fällig ist.

VI Gebühren, Provision und Abrechnung

  • Auftraggeber entrichten Buildigo eine Servicegebühr in folgender Höhe:Bis zu einem Auftragsvolumen von CHF 1000: 5% (zuzüglich MwSt.)
  • Ab einem Auftragsvolumen von CHF 1000: 2.5% jedoch maximal CHF 150 (zuzüglich MwSt.).
  • Bezahlen Auftraggeber eine Rechnung nicht fristgerecht, so behält sich Buildigo die Erhebung einer Mahngebühr von CHF 20 vor. Erfolgt auch nach zwei Mahnungen keine fristgerechte Bezahlung, so kann die Forderung an ein Inkassobüro abgetreten werden. Daraus anfallende Zusatzkosten werden den Auftraggebenden ebenfalls belastet.

VII Pflichten von Auftraggebenden

  • Die Auftraggebenden müssen sämtliche Angaben im Zusammenhang mit einem Auftrag korrekt und vollständig auf der Plattform erfassen. Dies ermöglicht Buildigo, die Selektion des passenden Handwerksbetriebs und ddiesem die Erstellung einer möglichst exakten Offerte.
  • Die Auftraggebenden müssen die Offerte über die Plattform annehmen sowie die Rechnungen vollständig und fristgerecht über die Plattform bezahlen.
  • Die Auftraggebenden müssen zu den von ihnen auf der Plattform eingegebenen oder mit den Handwerksbetrieben vereinbarten Terminen vor Ort sein, bzw. den Zugang zum Objekt gemäss separater Abmachung sicherstellen.
  • Auftraggebende sind zur Bezahlung von Mehrkosten verpflichtet, sofern diese mit dem Handwerksbetrieb vereinbart wurden. Mehrkosten können insbesondere dann entstehen, wenn sich die Situation vor Ort von der zu erwartenden oder in der Anfrage umschriebenen Situation unterscheidet oder die Auftraggebenden vor Ort zusätzliche Anforderungen stellen oder weitere Arbeiten freigeben.
  • Die Auftraggebenden agieren als Bauherrschaft und haben sämtlichen sich daraus ergebenden Pflichten (bspw. Sicherstellung Sicherung Baustelle, Meldung von Mängeln) nachzukommen. Buildigo empfiehlt den Auftraggebenden den Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung. Bis zu einem Bauvolumen von CHF 200'000 ist diese in der Regel in den Privathaftpflichtversicherungen von Schweizer Versicherungsgesellschaften inkludiert.
  • Die Auftraggebenden sind verpflichtet, die für die Arbeiten notwendigen Bewilligungen einzuholen: sei dies als Mieter die Bewilligung der Vermieterin oder als Eigentümerschaft gemäss gesetzlichen Vorgaben die entsprechenden behördlichen Baubewilligungen.
  • Handelt es sich beim Auftrag um die Beseitigung eines Schadens mit Versicherungsdeckung, so sind die Auftraggebenden verpflichtet, diesen vorgängig ihrer Versicherung zu melden und die Kostengutsprache sicherzustellen. Die Rechnungsstellung durch Buildigo erfolgt immer an die Auftraggebenden.
  • Die Auftraggebenden sind verpflichtet, ihre persönlichen Identifikationsmerkmale für den Zugang zur Plattform vertraulich aufzubewahren und diese sowie ihr Mobiltelefon, Tablet, PC etc. angemessen gegen missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte zu schützen. Buildigo empfehlt die Einrichtung eines komplexen 6-stelligen Entsperrcodes. Besteht berechtigter Grund zur Annahme, dass unbefugte Dritte Kenntnis von persönlichen Identifikationsmerkmalen erlangt haben oder wenn den Auftraggebenden das Mobiltelefon abhandenkommt, so ist der Zugang unverzüglich sperren zu lassen.

VIII Pflichten von Buildigo

  • Buildigo ist bemüht, das Funktionieren der Plattform 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche (inkl. Feiertage) zur Verfügung zu stellen. Ausnahmen sind angekündigte Wartungsfenster sowie bei Vorliegen von höherer Gewalt. Eine Mindestverfügbarkeit wird nicht garantiert.
  • Bei technischen Problemen mit dem Zugang oder der Nutzung der Plattform leistet Buildigo Support gemäss Angaben auf der Homepage.

IX Gewährleistung / Haftung

  • Buildigo leistet keine Gewähr dafür, dass die Vertragsparteien des Handwerksvertrags den untereinander bestehenden Verpflichtungen nachkommen. Die Abwicklung und Durchsetzung von Verträgen obliegen alleine den Auftraggebenden und Handwerksbetrieben
  • Der Handwerksbetrieb leistet Gewähr für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitssicherheit sowie der Vorgaben seines Branchenverbands. Ebenso leistet er Gewähr, dass von ihm beigezogene Dritte (z.B. Subunternehmen) diese Vorgaben einhalten.
  • Die Haftung von Buildigo für Schäden, welche aus der Nutzung der Plattform entstehen, wird generell auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie auf direkten Schaden beschränkt.
  • Buildigo haftet nicht für Schäden, welche den Auftraggebenden oder den Handwerksbetrieben bei der Abwicklung der zwischen ihnen geschlossenen Verträge entstehen. Die Haftung von Buildigo für Hilfspersonen wird ausgeschlossen.

X Vertragsdauer und Beendigung

  • Der Vertrag mit Buildigo entsteht durch die vollständige Eingabe aller erforderlichen Angaben auf der Plattform und Bestätigung des Auftrags im Rahmen des online-Prozesses.
  • Bei einer telefonischen Auftragsanfrage gelten die AGB als akzeptiert, wenn der Auftraggebende auf die durch Buildigo ausgelöste Bestätigungsmail / SMS nicht innert 24h reagiert.
  • Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber mit dem Handwerksbetrieb entsteht mit der Annahme einer Offerte durch die Auftraggebenden. Die Annahme kann online auf der Plattform oder in der bilateralen mündliche und schriftlichen Kommunikation mit dem Handwerker erfolgen.
  • Der Vertrag endet mit der vollständigen Bezahlung des Auftrages durch die Auftraggebenden.
  • Verträge können nach Annahme der Offerte nur aufgelöst werden, sofern von allen Parteien eine schriftliche Zustimmung vorliegt.

XI Eigentums-, Immaterialgüterrechte und Nutzungsrechte

  • Der gesamte Inhalt der Webseite ist urheberrechtlich geschützt. Urheberrechtshinweise, Markenbezeichnungen und andere gesetzlich geschützte Bezeichnungen dürfen nicht verändert oder beseitigt werden. Sämtliche Eigentumsrechte verbleiben bei Buildigo oder unseren Partnerinnen.
  • Die Handwerkerplattform ermöglicht den Auftraggebenden den Zugriff auf die aufgeschalteten Services sowie den Austausch von Daten zwischen Auftraggebenden und Buildigo sowie Drittparteien. Buildigo behält sich das Recht vor, den Inhalt der Handwerkerplattform sowie den Umfang der Services jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ergänzen, zu löschen, an technische oder rechtliche Entwicklungen anzupassen oder den Betrieb der Plattform ganz einzustellen.
  • Die Services von Buildigo dürfen von den Auftraggebenden nur nach Massgabe der vorliegenden Bedingungen benutzt werden. Jegliche abweichende Nutzung bzw. jegliche Nutzung durch andere Personen sind verboten.

XII Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Buildigo behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern. Für die Auftraggebenden gelten jeweils die zum Zeitpunkt der vollständigen Eingabe aller erforderlichen Angaben für einen Auftrag und die Bestätigung der Erteilung des Auftrages im Rahmen des online Prozesses gültigen AGB.

XIII Datenschutz

Buildigo beachtet die Vorschriften zum Schutz von Personendaten (insbesondere des schweizerischen Datenschutzgesetzes, nachfolgend „DSG“). Die Einzelheiten sind in der Datenschutzbestimmung festgehalten. Diese kann auf www.buildigo.ch/de/legal/data-privacy eingesehen werden.

XIV Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für Streitigkeiten zwischen Buildigo und Auftraggebenden, welche aus der Nutzung der Plattform entstehen, wird als Gerichtsstand der Sitz von Buildigo (aktuell Bern) vereinbart. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.

Version 01.02 / Juni 2023